Kieferorthopädische Hauptbandlungen dauern in der Regel 3-4 Jahre. Frühbehandlungen dauern 1,5 Jahre.
Dazu gehört die Befundaufnahme, die aktive Behandlungsphase sowie die Retentionsphase.
Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) übernimmt bei einem genehmigten Behandlungsplan die Kosten für eine ausreichend wirtschaftlich, zweckmäßige Versorgung. Außervertragliche Leistungen im Rahmen einer modernen kieferorthopädischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wir beraten Sie gerne, welche Behandlungsmethoden wir verwenden können, um Ihnen eine schnellere, sanftere und effizientere Therapie zu ermöglichen. Fragen Sie uns einfach, welche Behandlungstechniken für Sie die richtigen sind.
Die Eigenanteile der gesetzlich Versicherten werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Privatversicherungen bzw. Beihilfestellen verfahren nach dem Prinzip der Kostenerstattung, nachdem zu Beginn ein detaillierter Behandlungsplan an die jeweilige Versicherung bzw. Beihilfestelle weitergeleitet wurde und diesem stattgegeben worden ist. Bei Erstattungsproblemen seitens Ihrer Versicherung sind wir Ihnen gerne behilflich und leiten Ihr Anliegen an unsere Servicestelle weiter. Dabei fallen keinerlei zusätzlich Kosten für Sie an.